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Die neue ASR A5.2
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Auswirkungen der Einführung der „Technischen Regeln für Arbeits
>> Mit der Veröffentlichung am 21. stätten ASR A5.2 – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrs
Dezember 2018 im gemeinsamen
Ministerialblatt des Bundes sind die wege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr –
seit mehreren Jahren heiß diskutierten Straßenbaustellen (ASR A5.2)” auf Planung und Bau von Straßen.
„Technischen Regeln für Arbeitsstätten
Veit Kuczora
ASR A5.2“ nunmehr zur bundesweiten
Anwendung eingeführt. Um die
Folgen der Einführung der ASR A5.2
darzu stellen, ist es erforderlich, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Handlungshilfe
Unterschiede zu den zuvor geltenden der Beschäftigten beim Einrichten und Der Entwurf der „Handlungshilfe zu der
Vorgaben und deren Konsequenzen Betreiben von Arbeitsstätten/Baustellen Technischen Regel für Arbeitsstätten
aufzuzeigen. auf. Die Technischen Regeln für Arbeits- ASR A5.2 (Stand 30.08.2017)“ enthält
stätten (ASR) beschreiben das konkrete Erläuterungen der Regelungen und Hin-
Rahmen und Vorgaben Erreichen der in der ArbStättV gestellten tergründe der ASR A5.2, Anwendungsbei-
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt Schutzziele und Anforderungen hin- spiele für die Anwendung der Vorgaben
Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit sichtlich Sicherheit und Gesundheit der ASR A5.2 sowie Anwendungsbeispiele
und Gesundheit von Beschäftigten und der Beschäftigten beim Einrichten und für den Umgang mit Abweichungen
zur Überwachung des Arbeitsschutzes. Betreiben von Arbeitsstätten durch von den Vorgaben der ASR A5.2, um
In ihm wird der Begriff „Gefährdungs- Arbeitgeber. Ziel ist der Aufbau der ein gleichwertiges Schutzniveau zu
beurteilung“ definiert und es stellt „Vermutungswirkung“. Durch die erreichen. Darüber hinaus gelten die
die Ermächtigungsgrundlage für z. B. Einhaltung dieser Vorgaben kann somit Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vor-
ArbStättV, BauStellV, BetrSichV dar. Die die Aufstellung einer Gefährdungs- schriften). Sie stellen infolge der nach
Baustellenverordnung (BauStellV) ent- beurteilung im Einzelfall vermieden SGB VII zwingend erforderlichen Pflicht-
hält Regelungen für die Sicherheit und werden. Für Straßenbaustellen sind die versicherung des Arbeitgebers in einer
den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ASR A1.8 „Verkehrswege“ und die ASR Berufsgenossenschaft autonomes Recht
auf Baustellen. Es werden dabei Pflichten A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze dar und sind daher nicht durch einen
des Bauherrn geregelt, z. B. Planung + und Verkehrswege auf Baustellen im Bauvertrag o. ä. abänderbar.
Ausführung + Vorankündigung, SiGe- Grenzbereich zum Straßenverkehr –
Plan, SiGe-Koordinator + Koordination, Straßenbaustellen“ maßgeblich. Die ASR Konkretisierte Werte
Unterlage für spätere Arbeiten. Die V3 beschreibt das Vorgehen zur Durch- Die ASR A5.2 führen kein neues Recht ein.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) führung einer Gefährdungsbeurteilung Vielmehr werden für den Grenzbereich
stellt Mindestvorschriften für die im Einzelfall nach § 3 ArbStättV. zwischen Verkehrs- und Baubereich die
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