Page 8 - interAktiv 1/2019
P. 8

Die neue ASR A5.2



                                              —

                                               Auswirkungen der Einführung der „Technischen Regeln für Arbeits­
        >> Mit der Veröffentlichung am 21.     stätten ASR A5.2 – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrs­
        Dezember 2018 im gemeinsamen
        Ministerialblatt des Bundes sind die   wege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr –
        seit mehreren Jahren heiß diskutierten     Straßenbaustellen (ASR A5.2)” auf Planung und Bau von Straßen.
        „Technischen Regeln für Arbeitsstätten
                                                                                                       Veit Kuczora
        ASR A5.2“ nunmehr zur  bundesweiten
        Anwendung eingeführt. Um die
        Folgen der Einführung der ASR A5.2
        darzu stellen, ist es erforderlich, die   Sicherheit und den Gesundheitsschutz   Handlungshilfe
        Unterschiede zu den zuvor geltenden   der Beschäftigten beim Einrichten und   Der Entwurf der „Handlungshilfe zu der
        Vorgaben und deren Konsequenzen     Betreiben von Arbeitsstätten/Baustellen   Technischen Regel für Arbeitsstätten
        aufzuzeigen.                        auf. Die Technischen Regeln für Arbeits-  ASR A5.2 (Stand 30.08.2017)“ enthält
                                            stätten (ASR) beschreiben das konkrete   Erläuterungen der Regelungen und Hin-
        Rahmen und Vorgaben                 Erreichen der in der ArbStättV gestellten   tergründe der ASR A5.2, Anwendungsbei-
        Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt   Schutzziele und Anforderungen hin-  spiele für die Anwendung der Vorgaben
        Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit   sichtlich Sicherheit und Gesundheit   der ASR A5.2 sowie Anwendungsbeispiele
        und Gesundheit von Beschäftigten und   der Beschäftigten beim Einrichten und   für den Umgang mit Abweichungen
        zur Überwachung des Arbeitsschutzes.   Betreiben von Arbeitsstätten durch   von den Vorgaben der ASR A5.2, um
        In ihm wird der Begriff „Gefährdungs-  Arbeitgeber. Ziel ist der Aufbau der   ein gleichwertiges Schutzniveau zu
        beurteilung“ definiert und es stellt   „Vermutungswirkung“. Durch die   erreichen. Darüber hinaus gelten die
        die Ermächtigungsgrundlage für z. B.   Einhaltung dieser Vorgaben kann somit   Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vor-
        ArbStättV, BauStellV, BetrSichV dar. Die   die Aufstellung einer Gefährdungs-  schriften). Sie stellen infolge der nach
        Baustellenverordnung (BauStellV) ent-  beurteilung im Einzelfall vermieden   SGB VII zwingend erforderlichen Pflicht-
        hält Regelungen für die Sicherheit und   werden. Für Straßenbaustellen sind die   versicherung des Arbeitgebers in einer
        den Gesundheitsschutz der Beschäftigten   ASR A1.8 „Verkehrswege“ und die ASR   Berufsgenossenschaft autonomes Recht
        auf Baustellen. Es werden dabei Pflichten   A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze   dar und sind daher nicht durch einen
        des Bauherrn geregelt, z. B. Planung +   und Verkehrswege auf Baustellen im   Bauvertrag o. ä. abänderbar.
        Ausführung + Vorankündigung, SiGe-  Grenzbereich zum Straßenverkehr –
        Plan, SiGe-Koordinator + Koordination,   Straßenbaustellen“ maßgeblich. Die ASR   Konkretisierte Werte
        Unterlage für spätere Arbeiten. Die   V3 beschreibt das Vorgehen zur Durch-  Die ASR A5.2 führen kein neues Recht ein.
        Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)   führung einer Gefährdungsbeurteilung   Vielmehr werden für den Grenzbereich
        stellt Mindestvorschriften für die   im Einzelfall nach § 3 ArbStättV.  zwischen Verkehrs- und Baubereich die


        8   interAktiv 1/2019  Aus der Branche
   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13