Page 10 - interAktiv 1/2019
P. 10
auf rund 6 % des einbahnig, zweistreifi-
gen Straßennetzes und nach Einführung
der ASR A5.2 auf rund 4 % möglich wäre.
Bei diesen Abschnitten handelt es sich Konsequenzen für das Arbeits- Konsequenzen für den Bau
meist um Knotenpunktbereiche. Für stellenmanagement Die differenzierteren Vorgaben erhöhen
das Beispiel „Erneuerung der Asphalt- Während für Erhaltungsbaumaßnah- die Anforderung an den vom Auftrag-
deckschichten einer Landstraße“ muss men die Ausführungsplanung (Lph. 6) nehmer vorzuhaltenden Bestand an
eine erhebliche Einschränkung der ausreichend erscheint, wird dies bei Arbeitskräften und Technik. Es wird
halbseitigen Bauweise infolge der ASR Maßnahmen mit Planfeststellungs-/Plan- vermehrt Zwei- und Dreischichtbetrieb
A5.2 verneint werden. genehmigungsverfahren spätestens die ausgeschrieben. Darüber hinaus werden
Leistungsphase 4 sein, um erforderliche in Ausschreibungen technologische
Konsequenzen für die Planung Flächenbedarfe rechtlich zu sichern. Vorgaben getroffen, die zunächst die
Um die erhöhten Anforderungen des Gutachterliche Leistungen von SiGeKo Anzahl der möglichen Marktteilnehmer
Arbeitsschutzes umzusetzen, bedarf es bzw. Fachkräften für Arbeitssicherheit einschränken, mittelfristig aber tech-
der früheren und verstärkten Betrach- werden dazu verstärkt erforderlich, da nische Investitionen und Innovationen
tung der Belange des Arbeitsschutzes sich diese inhaltlich und auch vergü- anregen.
in der Planung. Dabei müssen – obwohl tungsrechtlich weitgehend außerhalb
zu diesem Planungsstand noch nicht der Objektplanung befinden. Auch wenn Ausblick
bekannt – die Auswirkungen der zum die ASR A5.2 nicht zu einer starken Dem TOP-Prinzip des Arbeitsschutzes
Einsatz kommenden Technologie Erhöhung der Vollsperrungen führt, folgend, ist nur mit technischen
analysiert und deren Auswirkungen auf ist doch mit Blick auf die steigenden Innovationen eine halbseitige Bauweise
die Verkehrsabwicklung so beschrieben Erhaltungsbedarfe jede einzelne zusätz- auf geringeren Mindestfahrbahnbreiten
werden, dass eine Preiskalkulation liche Vollsperrung eine Mehrbelastung möglich. Die Entwicklung eines Asphalt-
möglich ist. Zukünftig werden Baumaß- des Straßennetzes. Das Arbeitsstellen- fertigers ohne Mitgängerbetrieb ermög-
nahmen entweder unter Vollsperrung management (ASM) muss daher zeitlich licht, Landstraßen mit einer Breite von
oder mit auf die einzelnen Bauphasen und in seiner Intensität weiter gesteigert 7,5 m halbseitig zu erneuern, siehe
differenziert abgestimmten Verkehrssi- werden. Nur so können die ambitio- Bild 3. Mit Blick auf die Niederlassung
cherungen realisiert. Dazu sind einer- nierten Vorgaben aus der Ausbau- und Bautzen des sächsischen Landesamtes
seits die Vorgaben der ATV DIN 18329 Erhaltungsstrategie für Staatsstraßen für Straßenbau und Verkehr beträfe dies
VOB/C „Verkehrssicherungsarbeiten“ und der mittelfristigen Erhaltungsstrate- ca. 25% des einbahnig, zweistreifigen
verstärkt zu beachten und andererseits gie des Bundes erreicht werden. Straßennetzes. Bis diese Innovationen
erhöhte Abstimmungen mit der Straßen- marktreif und verfügbar sind, gilt es den
verkehrsbehörde erforderlich. Rahmen der „Handlungshilfe zur ASR
A5.2“ auszufüllen. <<
Arbeitsschritt Mindestfahrbahnbreite RBM Dipl.-Ing. Veit Kuczora ist
vor ASR A5.2 mit ASR A5.2 als Referatsleiter im Landesamt
I Fräsarbeiten für Straßenbau und Verkehr
I.1 Bankett teilweise oder ganz abtragen 7,25 m keine Änderung (Sachsen) tätig. Seine fachlichen
I.2 Abfräsen der alten Asphaltschichten 7,25 m + 2 x 0,4 S = 8,05 m Schwerpunkte sind Erhaltungsma-
Q
II Asphaltarbeiten rechte Fahrbahnhälfte nagement, Straßenbetriebsdienst,
II.1 Reinigen der Fräsoberfläche 7,25 m keine Änderung Verkehrstechnik, CAD und Fach-
II.2 Ansprühen der gereinigten Fräsfläche 7,46 m keine Änderung programme. Er ist ein Vertreter
II.3 Einbau der neuen Asphaltschichten 8,46 m + 2 x 0,3 ΔBM = 9,06 m des Freistaats Sachsen in der
II.4 Bankett wiederherstellen 7,25 m keine Änderung Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den
II.5 Rückschnitt Mittelfugenbereich 7,46 m keine Änderung Technischen Regeln für Arbeitsstät-
III Asphaltarbeiten linke Fahrbahnhälfte ten (ASR) A5.2 „Straßenbaustellen“.
siehe Arbeitsschritte II.1 bis II.4 siehe II siehe II Zusätzlich nahm er in den ver-
IV Mittelfugenbereich gangenen Jahren Lehraufträge an
IV.1 Fugenspalt herstellen 7,25 m keine Änderung Hochschulen wahr.
IV.2 Fugenspalt vergießen 7,25 m keine Änderung
Tab. 1: Mindestfahrbahnbreiten einzelner Arbeitsschritte bei der
Erneuerung der Asphaltdeckschichten einer Landstraße.
10 interAktiv 1/2019 Aus der Branche