Page 10 - interAktiv 1/2019
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auf rund 6 % des einbahnig, zweistreifi-
        gen  Straßennetzes und nach Einführung
        der ASR A5.2 auf rund 4 % möglich wäre.
        Bei diesen Abschnitten handelt es sich   Konsequenzen für das Arbeits-  Konsequenzen für den Bau
        meist um Knotenpunktbereiche. Für   stellenmanagement                   Die differenzierteren Vorgaben erhöhen
        das Beispiel „Erneuerung der Asphalt-  Während für Erhaltungsbaumaßnah-  die Anforderung an den vom Auftrag-
        deckschichten einer Landstraße“ muss   men die Ausführungsplanung (Lph. 6)   nehmer vorzuhaltenden Bestand an
        eine erhebliche Einschränkung der   ausreichend erscheint, wird dies bei   Arbeitskräften und Technik. Es wird
        halbseitigen Bauweise infolge der ASR   Maßnahmen mit Planfeststellungs-/Plan-  vermehrt Zwei- und Dreischichtbetrieb
        A5.2 verneint werden.               genehmigungsverfahren spätestens die   ausgeschrieben. Darüber hinaus werden
                                            Leistungsphase 4 sein, um erforderliche   in Ausschreibungen technologische
        Konsequenzen für die Planung        Flächenbedarfe rechtlich zu sichern.   Vorgaben getroffen, die zunächst die
        Um die erhöhten Anforderungen des   Gutachterliche Leistungen von SiGeKo   Anzahl der möglichen Marktteilnehmer
          Arbeitsschutzes umzusetzen, bedarf es   bzw. Fachkräften für Arbeitssicherheit   einschränken, mittelfristig aber tech-
        der früheren und verstärkten Betrach-  werden dazu verstärkt erforderlich, da   nische Investitionen und Innovationen
        tung der Belange des Arbeitsschutzes   sich diese inhaltlich und auch vergü-  anregen.
        in der Planung. Dabei müssen – obwohl   tungsrechtlich weitgehend außerhalb
        zu diesem Planungsstand noch nicht   der Objektplanung befinden. Auch wenn   Ausblick
        bekannt – die Auswirkungen der zum   die ASR A5.2 nicht zu einer starken   Dem TOP-Prinzip des Arbeitsschutzes
        Einsatz kommenden Technologie       Erhöhung der Vollsperrungen führt,   folgend, ist nur mit technischen
        analysiert und deren Auswirkungen auf   ist doch mit Blick auf die steigenden   Innovationen eine halbseitige Bauweise
        die Verkehrsabwicklung so beschrieben   Erhaltungsbedarfe jede einzelne zusätz-  auf geringeren Mindestfahrbahnbreiten
        werden, dass eine Preiskalkulation   liche Vollsperrung eine Mehrbelastung   möglich. Die Entwicklung eines Asphalt-
        möglich ist. Zukünftig werden Baumaß-  des Straßennetzes. Das Arbeitsstellen-  fertigers ohne Mitgängerbetrieb ermög-
        nahmen entweder unter Vollsperrung   management (ASM) muss daher zeitlich   licht, Landstraßen mit einer Breite von
        oder mit auf die einzelnen Bauphasen   und in seiner Intensität weiter gesteigert   7,5 m halbseitig zu erneuern, siehe
        differenziert abgestimmten Verkehrssi-  werden. Nur so können die ambitio-  Bild 3. Mit Blick auf die Niederlassung
        cherungen realisiert. Dazu sind einer-  nierten Vorgaben aus der Ausbau- und   Bautzen des sächsischen Landesamtes
        seits die Vorgaben der ATV DIN 18329   Erhaltungsstrategie für Staatsstraßen   für Straßenbau und Verkehr beträfe dies
        VOB/C „Verkehrssicherungsarbeiten“   und der mittelfristigen Erhaltungsstrate-  ca. 25% des einbahnig, zweistreifigen
        verstärkt zu beachten und andererseits   gie des Bundes erreicht werden.  Straßennetzes. Bis diese Innovationen
        erhöhte Abstimmungen mit der Straßen-                                   marktreif und verfügbar sind, gilt es den
        verkehrsbehörde erforderlich.                                           Rahmen der „Handlungshilfe zur ASR
                                                                                A5.2“ auszufüllen. <<

        Arbeitsschritt                      Mindestfahrbahnbreite                RBM Dipl.-Ing. Veit Kuczora ist
                                            vor ASR A5.2   mit ASR A5.2          als Referatsleiter im Landesamt
        I    Fräsarbeiten                                                        für Straßenbau und Verkehr
        I.1   Bankett teilweise oder ganz abtragen   7,25 m   keine Änderung     (Sachsen) tätig. Seine fachlichen
        I.2   Abfräsen der alten Asphaltschichten   7,25 m   + 2 x 0,4 S  = 8,05 m  Schwerpunkte sind Erhaltungsma-
                                                                 Q
        II   Asphaltarbeiten rechte Fahrbahnhälfte                               nagement, Straßenbetriebsdienst,
        II.1   Reinigen der Fräsoberfläche   7,25 m      keine Änderung          Verkehrstechnik, CAD und Fach-
        II.2   Ansprühen der gereinigten Fräsfläche  7,46 m   keine Änderung     programme. Er ist ein Vertreter
        II.3   Einbau der neuen Asphaltschichten   8,46 m   + 2 x 0,3 ΔBM = 9,06 m  des Freistaats Sachsen in der
        II.4   Bankett wiederherstellen     7,25 m       keine Änderung          Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den
        II.5   Rückschnitt Mittelfugenbereich    7,46 m   keine Änderung         Technischen Regeln für Arbeitsstät-
        III   Asphaltarbeiten linke Fahrbahnhälfte                               ten (ASR) A5.2 „Straßenbaustellen“.
             siehe Arbeitsschritte II.1 bis II.4   siehe II   siehe II           Zusätzlich nahm er in den ver-
        IV   Mittelfugenbereich                                                  gangenen Jahren Lehraufträge an
        IV.1   Fugenspalt herstellen        7,25 m       keine Änderung          Hochschulen wahr.
        IV.2  Fugenspalt vergießen          7,25 m       keine Änderung

        Tab. 1: Mindestfahrbahnbreiten einzelner Arbeitsschritte bei der
        Erneuerung der Asphaltdeckschichten einer Landstraße.






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