Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IB&T Software GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.card-1.com und ibtnet-karriere.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten und die darin veröffentlichten Inhalte sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos
- In den Webauftritt eingebundene Grafiken
- Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseiten (Template-Elemente)
Begründung
- Bislang konnten noch nicht alle PDF-Dokumente in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang noch nicht vollständig realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung in Planung.
- Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen teilweise nicht barrierefrei vor.
- Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseiten (Template-Elemente) sind noch nicht vollständig barrierefrei. Diese Einschränkungen bei der Barrierefreiheit werden im Zuge kontinuierlich durchgeführter Updates, soweit möglich, sukzessive behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.11.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung auf Basis von Prüfschritten aus dem BITV-Test und Tests mit Software-Werkzeugen.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
IB&T Software GmbH
An'n Slagboom 51
22848 Norderstedt
+49 40 53412-0
E-Mail an IB&T
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die derzeit eingerichtet wird, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Weitere Informationen hierzu folgen, sobald sie verfügbar sind.