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Produkt-News

03. Mai 2010

HOAI 2009 in CARD/1 Kosten berücksichtigt

Kategorie: Produkt-News

Von: Dorothee Oetzmann

Demo-Version inkl. HOAI 2009 im Bereich Download

Nutzen Sie die Demo-Version im Bereich Download

Honorarermittlung nach ING2

Honorarermittlung nach ING2

Anrechenbare Kosten

Anrechenbare Kosten

CARD/1 Massenimport

CARD/1 Massenimport

Das umfängliche Regelwerk der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen ist Grundlage für die Honorarermittlung mit dem CARD/1 Modul Kosten. Die 6. Novelle der Verordnung (HOAI 2009) ist in der aktuellen CARD/1 Kosten Version bereits berücksichtigt.

Insbesondere europarechtliche Bedenken führten zur umfänglichen Novellierung der HOAI, die in 2009 in Kraft getreten ist. Sie bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen und Neuerungen bei der Honorarermittlung von Ingenieurleistungen mit sich. So werden z.B. die HOAI-Tafelwerte um 10% angehoben, andererseits entfallen etwa für Vermessungsleistungen verbindliche Stundensätze.

 

Wir haben das CARD/1 Modul Kosten an die neue Verordnung angepasst und zusätzlich Verbesserungen vorgenommen, damit Sie die Honorarermittlung und -abrechnung nach HOAI noch einfacher mit CARD/1 durchführen können.

Die wesentlichen Neuerungen / Änderungen der HOAI 2009 im Überblick:

  • Die seit 1996 unveränderten HOAI-Tafelwerte werden um 10 Prozent erhöht
  • Neue Aufteilung der HOAI 2009 in einen verbindlichen Teil und in einen Anhang
  • Mit dem Baukostenberechnungsmodell werden die Honorare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt; außerdem kann die Honorargrundlage auch durch eine so genannte "Baukostenvereinbarung" festgelegt werden.
  •  Kostenermittlung nach DIN 276: bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 zugrunde gelegt
  • Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare entfallen; Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbar
  • Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für "Planungsleistungen" geben. Die Honorare für "Beratungs- und Gutachterleistungen" (bisher Teile X bis XIII: HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bauvermessung...) werden frei vereinbar
  • Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen
  • Für Leistungen im Bestand lässt sich ein Umbauzuschlag bis zu 80% vereinbaren
  • Konzeption als "Inländer-HOAI": Die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland soll die HOAI europafest machen

Von der bisherigen Honorarordnung wurden übernommen:

  • Die HOAI-Leistungsphasen 1-9, 1-6 und 1-5
  • Die derzeitigen Honorartafel-Endwerte
  • Die Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen (ohne besondere Vereinbarung)

Bequem durch Kostenberechnung, Anrechenbare Kosten und Honorarermittlung

Neben der Berücksichtigung der geänderten Verordnung sorgen Änderungen an der Dialogführung, formgerechte Druckvorlagen und die direkte Nutzung von Massen, die in CARD/1 ermittelt wurden, für eine noch flexiblere, transparentere und damit komfortablere Projektbearbeitung.

 

Das vollständig überarbeitete Dialoglayout führt Sie künftig bequem durch a) die Kostenberechnung, b) die Ermittlung der anrechenbaren Kosten und c) die Honorarermittlung.

 

Für die Protokollierung der anrechenbaren Kosten stehen Ihnen die Formblätter der HVA F-STB-ING zur Verfügung. Auch der Eingabedialog "Honorarermittlung nach ING2" ist an die neuen Anforderungen der HOAI und an das neue Formblatt angepasst. Mit dem formgerechten Ausdruck nach den Vorgaben der BASt haben Sie eine sichere Grundlage für den Abschluss Ihres Ingenieurvertrages.

Massen aus CARD/1 importieren

Für Arbeitsentlastung und Zeitersparnis sorgt außerdem die neue Möglichkeit in CARD/1 Kosten, Massen, die in CARD/1 ermittelt wurden, der Berechnung der Kosten mit AKS oder RAB-ING zugrunde zu legen. Sie übernehmen dafür die Massen direkt in die Massendetailblätter der Hauptteileingabe.

Für Künftiges und Bisheriges gut gerüstet

Die Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen soll einerseits den Bauherren eine gute Qualität für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung sichern und andererseits Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar gewährleisten.

 

Ob diese Ziele mit den geänderten Bestimmungen erreicht werden, bleibt abzuwarten. Mit CARD/1 Kosten sind Sie jedenfalls gut für die Honorarermittlung nach HOAI in künftigen Projekten gerüstet. Bereits begonnene Aufträge lassen sich im übrigen, wie gewohnt, nach den bisher gültigen Vorschriften abrechnen.

Infos & Demo

Weitere Informationen zu CARD/1 Kosten finden Sie hier auf unserer Website

 

Eine Demo-Version steht Ihnen im Bereich Download zur Verfügung.