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Honorarermittlung nach ING2

Anrechenbare Kosten
CARD/1 Massenimport
Insbesondere europarechtliche Bedenken führten zur umfänglichen Novellierung der HOAI, die in 2009 in Kraft getreten ist. Sie bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen und Neuerungen bei der Honorarermittlung von Ingenieurleistungen mit sich. So werden z.B. die HOAI-Tafelwerte um 10% angehoben, andererseits entfallen etwa für Vermessungsleistungen verbindliche Stundensätze.
Wir haben das CARD/1 Modul Kosten an die neue Verordnung angepasst und zusätzlich Verbesserungen vorgenommen, damit Sie die Honorarermittlung und -abrechnung nach HOAI noch einfacher mit CARD/1 durchführen können.
Neben der Berücksichtigung der geänderten Verordnung sorgen Änderungen an der Dialogführung, formgerechte Druckvorlagen und die direkte Nutzung von Massen, die in CARD/1 ermittelt wurden, für eine noch flexiblere, transparentere und damit komfortablere Projektbearbeitung.
Das vollständig überarbeitete Dialoglayout führt Sie künftig bequem durch a) die Kostenberechnung, b) die Ermittlung der anrechenbaren Kosten und c) die Honorarermittlung.
Für die Protokollierung der anrechenbaren Kosten stehen Ihnen die Formblätter der HVA F-STB-ING zur Verfügung. Auch der Eingabedialog "Honorarermittlung nach ING2" ist an die neuen Anforderungen der HOAI und an das neue Formblatt angepasst. Mit dem formgerechten Ausdruck nach den Vorgaben der BASt haben Sie eine sichere Grundlage für den Abschluss Ihres Ingenieurvertrages.
Für Arbeitsentlastung und Zeitersparnis sorgt außerdem die neue Möglichkeit in CARD/1 Kosten, Massen, die in CARD/1 ermittelt wurden, der Berechnung der Kosten mit AKS oder RAB-ING zugrunde zu legen. Sie übernehmen dafür die Massen direkt in die Massendetailblätter der Hauptteileingabe.
Die Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen soll einerseits den Bauherren eine gute Qualität für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung sichern und andererseits Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar gewährleisten.
Ob diese Ziele mit den geänderten Bestimmungen erreicht werden, bleibt abzuwarten. Mit CARD/1 Kosten sind Sie jedenfalls gut für die Honorarermittlung nach HOAI in künftigen Projekten gerüstet. Bereits begonnene Aufträge lassen sich im übrigen, wie gewohnt, nach den bisher gültigen Vorschriften abrechnen.
Weitere Informationen zu CARD/1 Kosten finden Sie hier auf unserer Website.
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